Verbot von Bisphenol-A (BPA) in Kassenbons ab 1. Januar 2020

Laut einem Beschluss der EU darf die Chemikalie „Bisphenol-A" (kurz BPA) bei der Herstellung von Kassenbons aus Thermopapier ab dem 01.01.2020 nicht mehr verwendet werden.

Das neue Gesetz sieht vor, dass ein BPA-Anteil in Kassenbons von 0,02 % nicht mehr überschritten werden darf. Dieser Grenzwert resultiert einzig und allein daraus, dass sich beim Recycling von Altpapier noch Restbestände von Bisphenol-A im Papier befinden können. Die Chemikalie darf bei der Herstellung von Kassenbons ab dem 1. Januar 2020 nicht erneut zugegeben werden.

Bei GEBONGT24 können Sie schon jetzt BPA freie Thermorollen in allen Größen günstig bestellen, z.B. Thermorollen 57 mm (für EC-Geräte) oder die beliebten Thermorollen 80x80x12. Auch Digitale Kassenbons sind mit GEBONGT24 ab sofort möglich.

Warum wird Bisphenol-A in Kassenbons verboten?

BPA wurde schon seit der REACH-Verordnung von 2016 auf der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe geführt und wird nun konsequenterweise ab dem 1. Januar 2020 in Kassenbons aus Thermopapier verboten.

Bisphenol-A gilt als hormonverändernde Chemikalie und ist deshalb gesundheitsschädigend für den Menschen. Ähnlich schädliche Auswirkungen konnten auch für Tiere und die Natur nachgewiesen werden. Die Empfehlung des Umweltbundesamtes und auch der EU ist deshalb gänzlich auf BPA in Kassenbons und anderen, vor allem neuen, Materialien zu verzichten.

Bisphenol-A ist aber nicht nur in Kassenbons aus Thermopapier vorhanden, sondern kommt mitunter auch in folgenden Produkten vor:

  • Plastik-Geschirr, Kunststoff-Verpackungen
  • CDs, DVDs, Blu-Rays
  • Getränke-Dosen
  • Schnuller für Babys


Bei vielen der oben aufgeführten Gegenständen des täglichen Gebrauchs steht ein Verbot von Bisphenol-A noch aus. Es bleibt zu hoffen, dass die Gesetze verschärft werden und das sich das Verbot von BPA nicht nur auf Kassenbons beschränkt, sondern generalisiert wird.

Darf ich meine bereits gekauften BPA-haltigen Kassenbons 2020 noch aufbrauchen?

Nein, Sie dürfen Ihre Bisphenol-A-haltigen Kassenbons ab Januar 2020 nicht mehr an Ihre Kunden ausgeben. Das Aufbrauchen von Restbeständen ist also nicht erlaubt. Diese Informationen stammen von der Seite des Umweltbundesamtes¹. Natürlich ist auch der Verkauf und die Produktion von Kassenbons aus Thermopapier mit BPA ab dem 1. Januar 2020 verboten. Wir würden Ihnen deshalb schon jetzt empfehlen, keine neuen Thermo-Kassenbons zu kaufen, die BPA enthalten. Damit schützen Sie nicht nur sich selbst und Ihre Mitarbeiter vor dem Schadstoff, sondern brauchen Ihr BPA-behaftetes Thermopapier Anfang 2020 nicht wegschmeißen..

Was muss ich im Moment beim Kauf von Kassenbons aus Thermopapier beachten?

Im Moment dürfen Kassenbons aus BPA-haltigem Thermopapier noch verkauft werden. Erst ab dem 01.01.2020 ist das Verbot von Bisphenol-A in Kassenbons wirksam. Sie können aber auch jetzt schon darauf achten, nur noch BPA freies Thermopapier, komplett phenolfreie Thermorollen oder sogar Blue4est® Öko Thermorollen zu bestellen. Den Unterschied haben wir Ihnen in einer unserer Kategorien erklärt:

Umweltfreundliches Thermopapier

GEBONGT24 bietet schon jetzt alle Thermorollen aus BPA freiem Thermopapier an. Bei vielen Rollen-Größen haben wir BPA-haltige Kassenbons sogar schon komplett aus dem Sortiment genommen. Wir empfehlen ganz klar den Kauf von Thermorollen ohne Bisphenol-A. Damit schützen Sie nicht nur sich selbst und Ihre Mitarbeiter, sondern setzten sich auch für eine sauberere Umwelt ein.

BPA freie Kassenbons aus Thermopapier erkennen Sie in unserem Shop an dem oben abgebildeten Logo.

Quellen

¹ https://www.umweltbundesamt.de/themen/fragen-antworten-zur-bonpflicht

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  • BPA Ersatz

    Welcher Stoff wird statt BPA in ihrem Thermopapier verwendet? Bisphenol FL BPHF oder Bisphenol S oder ein anderer Stoff?

  • Antwort auf "BPA Ersatz"

    Als Farbentwickler für Bisphenol-A freie Thermorollen und somit als BPA Ersatz dient in den allermeisten Fällen Bishenol-S (BPS). Sie können bei GEBONGT24 aber auch komplett phenolfreie (BP freie) Thermorollen bestellen, bei deren Herstellung keinerlei Phenole verwendet werden. Bei phenolfreien Thermorollen wird stattdessen der chemische Farbentwickler "Pergafast" benutzt. Beim neuen Blue4est® Thermopapier von Koehler wird ein physikalischer Vorgang zur Schwärzung des Thermopapiers eingesetzt. Thermorollen aus Blue4est® Papier kommt also komplett ohne chemische Farbentwickler aus und ist daher besonders umweltschonend. Auch Blue4est® Thermorollen können Sie bei GEBONGT24 bestellen.